Gürth: Ohrfeige aus Karlsruhe für unseriöse Haushaltspolitik der Ampel – Strompreisbremse zum Jahreswechsel muss trotzdem kommen
Das Bundesverfassungsgericht hat die Umwidmung von Corona-Mitteln in den Klima- und Transformationsfonds als verfassungswidrig eingestuft. Dazu erklärt der Landesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion Sachsen-Anhalt Detlef Gürth: „Dieses Urteil ist eine Ohrfeige für die Ampel. Es zeigt, dass die Haushaltspolitik der Bundesregierung auf Sand gebaut ist. Der Klima- und Transformationsfonds ist bereits jetzt verplant. Wo sollen die Förderungen für das Gebäudeenergiegesetz oder das versprochene Klimageld nun herkommen? Was bleibt ist fehlende Planungssicherheit und eine tiefe Verunsicherung von Bürgern und Betrieben.“
Gürth warnt vor finanzpolitischen Taschenspielertricks oder gar Steuererhöhungen. Die zugesagte Strompreisbremse müsse trotz leerer Kassen kommen, sonst drohe zu Jahresbeginn ein Desaster für die konjunkturelle und inflationäre Entwicklung.